Spendenbescheinigung

Die Spende ist steuerlich abzugsfähig: Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. 

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro

Spenden bis einschließlich 300 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis muss ein Freistellungsbescheid vorgelegt werden. Dieses Dokument für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Süd-West Sonne für die Ukraine e.V. erhalten Sie hier:

Bei Spenden über 300 Euro schreiben Sie bitte den vollständigen Namen sowie die Adresse der spendenden Person in den Verwendungszweck. Wir erstellen dann gerne eine Spendenbescheinigung.

Sie haben Fragen zum Thema Spenden und Spendenbescheinigung? Dann wenden Sie sich gerne an uns!